Elternbeiträge


Der Elternbeitrag wird in der Regel per SEPA-Lastschrift-Mandat zum 12. des Monats eingezogen. Auf Wunsch und nach Absprache, kann auch ein Dauerauftrag zum 1. des Monats eingerichtet werden. Eine Beitragserhöhung wird den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. 

 

In Krippe und Kita sind die Elternbeiträge je nach Umfang der Stundenbuchungen gestaffelt:

*) Die Stadt Nördlingen gewährt auf Antrag einen freiwilligen, einkommensabhängigen Zuschuss aus dem familienpolitischen Programm.

 

Die Einkommensgruppen werden wie folgt festgesetzt:

bis    30.000 €                              50 € Zuschuss pro Monat

von   30.000,01 € - 50.000 €        30 € Zuschuss pro Monat

ab     50.000,01 €                           0 € Zuschuss pro Monat

Auch wenn Ihr Kind 3 Jahre alt wird, ist bis zum Wechsel in die Regelgruppe der Krippenbeitrag zu bezahlen.

 

Im Hortbereich sind die Elternbeiträge je nach Umfang der Stundenbuchungen und nach Einkommen gestaffelt:

 

Der Elternbeitrag im Hort wird wie folgt berechnet:


Entsprechend der gebuchten Stundenkategorie werden 10 x der Monatsbeitrag des Schulzeitbuchungsbelegs und 2 x der Monatsbeitrag für alle Ferientage des ganzen Jahres, entsprechend des Ferienzeitbuchungsbelegs, berechnet. (Der Ferienbuchungsbeleg kann nur zum 1. Januar des entsprechenden Jahres geändert werden.) Aus der Summe wird der Durchschnitt ermittelt und auf 12 Monate umgelegt, so dass jeden Monat der gleiche Beitrag bezahlt wird. Die Belegung eines Hortplatzes ist immer an das Mittagessen gebunden. 

Die Beiträge für Geschwisterermäßigungen können den Tabellen entnommen werden. Falls 3 Kinder einer Familie gleichzeitig das Kinderhaus besuchen, kostet das 3. Kind immer 100,00 €.

 

Zuschuss zu den Elternbeiträgen:


Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,-- € wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. 
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit bekommen Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes monatlich bis zu 100,--€. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.


https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php


Das Essensgeld muss jedoch in beiden Fällen von den Eltern weiterhin selbst getragen werden.

 

Finanzielle Beihilfe:


In bestimmten Fällen gibt das Jugendamt, auf Antrag und nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse, Zuschüsse zu den Elternbeiträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man beim Landratsamt einen Antrag auf Zuschuss für das Mittagessen stellen. (Bildungs- und Teilhabeleistungen – Anträge erhalten Sie im Büro)

 

Beitrag Mittagsbetreuung


Für die Kinder der Mittagsbetreuung, die in unserer Einrichtung essen, beträgt der Essensbeitrag 80,-- € (Stand: Februar 2024). Ebenso wird pro Monat für alle Kinder ein Getränkegeld von 2,50 € erhoben. 

Je nach Buchung können Kinder bei uns 1-5-mal wöchentlich am gemeinsamen Mittagessen teilhaben. Kinder unter einem Jahr können auf Wunsch ihr Essen noch von zu Hause mitbringen. Ab dem 1. Geburtstag entfällt diese Regelung. 

Nach Absprache ist es möglich, dass Kinder, die keine Mittagsbetreuung gebucht haben, in besonderen Fällen am Mittagessen teilnehmen. Gastkinder bezahlen pro Tag 4,00 €.

Der Essenbeitrag setzt sich aus den Kosten für die Lebensmittel und dem Gehalt der Küchenfrau zusammen. Wenn Kinder länger als 2 Wochen krank oder auf Kur sind, werden pro folgender Woche 15,-- € auf Antrag vom Essensbeitrag zurückerstattet. 


Im Monat August werden zum Grundbetrag (je nach Stundenbuchung) nur die Kosten für das Küchenpersonal erhoben.