Hortbereich

Der Hortbereich im Kinderhaus

 

Hier finden Sie alles zu diesen Themen:

1. Aufgaben der Hortbetreuung lt. Gesetz

2. Angebot des Kinderhauses

3. Schulzeit

4. Ferienzeit

5. Tagesablauf im Hortbereich

6. Zusammenarbeit mit der Schule

7. Zusammenarbeit mit den Eltern

8. Grundsätzliches zur Pädagogik im Hortbereich

9. Organisatorisches zum Elternbeitrag im Hortbereich

 

1. Aufgaben der Hortbetreuung lt. Gesetz


Der Schulkinderbereich in der Kindertagesstätte St. Martin ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung.
„Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung bis zum Alter von 14 Jahren. Der Hort soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.“ (vgl. §§ 1 und 22 SGB VIII):
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen vom 22.09.2003 (Nr. VI 4/7358-1/19/03) wurde eine Empfehlung für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten herausgegeben. Diese ist maßgeblich für unsere Arbeit im Schulkinderbereich.

(Siehe auch unter www.stmas.bayern.de)

Ein Anliegen ist es uns auch die Grundbedürfnisse der Kinder zu erfüllen. Sie sollen Angenommensein und Zuneigung, die Achtung als Person, den Schutz vor Gefahren und das Gefühl von Geborgenheit erfahren. Die Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte gehört zur Betreuungsaufgabe des Horts. Daneben sind aber stets auch Bildungs- und Erziehungsaspekte zu berücksichtigen. Der Betreuungsaspekt erhält ein besonderes Gewicht für jene Kinder, die in schwierigen Familien- und Lebensverhältnissen aufwachsen.

 

2. Angebot des Kinderhauses


Das Angebot des Kinderhauses richtet sich an Kinder im Alter von 6-10 Jahren. In den Schulkinderbereich übernehmen wir hauptsächlich Kinder aus dem Kinderhaus, die zum Schulsprengel der Grundschule an der Schillerstraße gehören. Wir arbeiten eng mit Schulen, evangelischer und katholischer Kirche und sozialen Institutionen zusammen. Wir unterstützen Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und bieten individuelle Hilfen an.

Wir bieten großzügige Öffnungszeiten jeweils Mo - Fr von 07.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Es wird allerdings nur eine Mindestbuchungszeit von 20 Wochenstunden (3 – 4 Std. täglich) vom Gesetzgeber gefördert. So können Eltern Beruf und Familie ohne Hetzerei und schlechtes Gewissen verbinden.


3. Schulzeit


Nach Unterrichtsende kommen die Kinder dann selbständig in das Kinderhaus. Je nach Stundenplan treffen sie zwischen 11.30 Uhr und 13.15 Uhr ein. Kinder, die bereits vor Unterrichtsbeginn in das Kinderhaus kommen, werden rechtzeitig zur Schule losgeschickt, ebenso wie Kinder, die am Nachmittagsunterricht teilnehmen.

Wenn Schulstunden ausfallen, dürfen die Kinder selbstverständlich auch außerhalb der gebuchten Zeiten in das Kinderhaus kommen.                                                 

In den ersten beiden Wochen begleiten wir die neuen Kinder auf dem Schulweg.


4. Ferienzeiten


Im Kalenderjahr haben wir 30 Schließtage (Sommerferien 3 Wochen, Weihnachtsferien 2 Wochen, Fasching 2 Tage, Stabenfest 1 Tag, Mitarbeiterausflug 1 Tag, 2 Putztage, einzelne Brückentage sowie 2 pädagogische Tage). Zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres wird eine Ferienregelung an die Eltern herausgegeben. In den Herbst- und Winter- sowie den Oster- und Pfingstferien bleibt das Kinderhaus und der Hort in der Regel geöffnet! (Siehe Freizeitgestaltung/ Ferienprogramm) Die Schulkinder können, je nach Ferienbuchungsbeleg, den ganzen Tag die Einrichtung besuchen

 

5. Tagesablauf im Hort

 

Mittagsbetreuung/ Mittagessen

Die Kinder gehen nach Schulschluss gleich in den Hort. Dort warten bereits pädagogische Mitarbeiter/innen auf die Kinder. Das Mittagessen findet, je nach Schulschluss, in 2 Gruppen statt: Um 12.30 Uhr und um 13.15 Uhr.
Falls vor dem Essen noch Zeit ist, können die Kinder im Garten und auch im Hort spielen. Nach dem Essen findet ein kurzes Bewegungsangebot statt, danach begeben sich die Kinder mit den pädagogischen Fachkräften in den Hausaufgabenraum, um in Ruhe arbeiten zu können.  

Falls Ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht in die Schule gehen kann, sagen Sie bitte rechtzeitig auch im Kinderhaus Bescheid. 

 

Hausaufgabenbetreuung 

Von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr werden täglich, außer freitags, die Hausaufgaben gemacht. Nach einer Stunde Hausaufgabenzeit legen wir eine kurze Obstpause ein. In dieser Zeit haben die Kinder die Möglichkeit zu trinken und Obst zu essen. (Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind Obst mitzugeben). Die Hausaufgabengruppe wird von einer Erzieherin, von einer Kinder-pflegerin und einer zusätzlichen Kraft betreut. Uns ist es wichtig, dass die Kinder ihre Hausaufgaben in einer ruhigen, ungestörten Atmosphäre erledigen können. Sie sollen im Laufe der Grundschule eine positive Arbeitshaltung entwickeln und in die Lage versetzt werden, ihre Hausaufgaben weitgehend ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben also selbständig, erhalten jedoch Betreuung und wenn notwendig Hilfestellung durch vertraute Bezugspersonen. Nachdem die Hausaufgaben beendet, von den zuständigen Mitarbeiterinnen kontrolliert und ggf. Fehler korrigiert wurden, haben die Kinder Freizeit. 
Wir möchten nochmals betonen, dass die Eltern zu Hause ebenfalls für die Hausaufgaben mitverantwortlich sind. Die Hausaufgabenzeit beträgt 2 Std. Wer in dieser Zeit seine Hausaufgaben nicht vollständig erledigt hat, muss diese zu Hause beenden.

 

Freizeitgestaltung

Die Freizeitgestaltung lässt sich in zwei Bereiche gliedern: 
Freispiel und gezielte Aktivitäten.

Freispiel bedeutet für die Hortkinder in erster Linie Schulstress abzubauen. Die Kinder entscheiden eigenständig, in welchen Räumen, mit welchen Personen und mit welchen Materialien sie sich beschäftigen wollen. Wir haben verschiedene Tischspiele und zahlreiches Konstruktions- und Spielmaterial. Auch der Turnraum bietet die Möglichkeit, nach dem langen Stillsitzen in der Schule, dem Bewegungsdrang nachzukommen. Bei schönem Wetter spielen die Kinder selbstverständlich auf dem Außengelände.

Parallel zur Freispielzeit, vor allem aber auch am Freitagnachmittag und in den Ferien, finden zusätzliche gezielte Aktivitäten statt. Diese sind z. B. spielen, basteln, musizieren, Besuch in der Stadtbücherei, kleinere Ausflüge, Projekte zum Jahresthema, Radtouren, Geburtstagsfeiern, aber auch gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Festen. 

 


6. Zusammenarbeit mit der Schule


Die Erzieherin hält den Kontakt zur Schule und zu den Eltern. Durch die konstante Betreuung erhalten die Bezugspersonen einen guten Überblick über die schulischen Leistungen der Kinder und können bei Problemen rechtzeitig intervenieren. Damit der Informationsfluss zwischen Schule und Kindertagesstätte gewährleistet ist, erbitten wir gleich zu Anfang eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen. Über alle Gespräche werden Sie umgehend informiert. Wir begleiten Sie auch gerne zu einem Termin in die Schule.

 


7. Zusammenarbeit mit den Eltern


Die Eltern und das pädagogische Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen. In unserer Einrichtung wird in der Regel jährlich ein Elternbeirat gewählt. Wir gewährleisten damit, dass Eltern aktiv an der Weiterentwicklung ihrer Kinder teilhaben können.

Die verantwortliche Erzieherin der Schulkindergruppe veranstaltet gleich Anfang Oktober einen Elternabend. Sie werden über das pädagogische Konzept informiert, erfahren, was die Kinder für den Hort brauchen, und bekommen all Ihre Fragen beantwortet.

Einmal jährlich und nach Bedarf finden, nach Terminabsprache, Elternsprechstunden statt.

 

Aktiv-Sein und Mitreden – Eltern können gerne zusammen mit den Kindern an Aktivitäten der Kindertagesstätte teilnehmen. Unsere Einrichtung ist offen für Ideen und Wünsche.
Ihre Meinung ist uns wichtig – Sagen Sie uns offen, welche Erwartungen Sie an uns haben und wo Sie Änderungen wünschen. Mit einer Fragebogenaktion stellen wir jedes Jahr fest, ob Eltern und Kinder mit der Einrichtung zufrieden sind.

 


8. Grundlegendes zur Pädagogik im Hortbereich


Mitbestimmung – Es ist uns wichtig, dass die Kinder ihren Alltag selbstverantwortlich gestalten. Wir sprechen gemeinsam mit ihnen über ihre Vorstellungen, ihre persönlichen Ziele und Möglichkeiten. Die Kinder haben auch ein Mitbestimmungsrecht beim Aufstellen der Regeln, bei Neuanschaffungen und vielen anderen Dingen.


Lernen lernen – Das selbstständige Lernen steht im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler sehen, dass die schulischen Dinge in ihrer Verantwortung liegen. Sie können jederzeit Hilfe beanspruchen, aber sie müssen vor allem selbst tätig werden. Lernen heißt, sich mit einer Sache auseinander zu setzen, Informationen zu suchen, zu bewerten, auszuwählen und sich anzueignen. Der Einsatz verschiedener Medien wird geübt. Lernen heißt auch Dinge auszuprobieren, Fragen zu stellen und mit anderen zu diskutieren.


Das Erlernen sozialer Kompetenzen ist uns besonders wichtig. Freiräume für Kreativität und Fantasie sorgen für altersgerechte Anregungen und Angebote. Die Hort Zeit soll für die Kinder ein Ausgleich zum Schulalltag sein, kein zusätzlicher Stressfaktor. Im Vordergrund steht das Wohlbefinden der Kinder sowohl des Einzelnen als auch der Gruppe.


(Eine detaillierte Aufstellung aller pädagogischen Richt- und Leitlinien sowie den Zielen finden Sie auch unter: www.stmas.bayern.de )

 

 

9. Organisatorisches zum Elternbeitrag im Schulkinderbereich

(siehe auch Elternbeiträge - Konzeption) 


Zum Abschluss eines Betreuungsvertrages ist eine Ferienbuchung zwingend notwendig. 
Die Belegung eines Hortplatzes ist immer an das Mittagessen gebunden. Im Monat August werden zum Grundbetrag (je nach Stundenbuchung) nur die 35,00 € für das Küchenpersonal erhoben, der Essenbeitrag fällt somit weg. 
Um gemäß Ihrem Einkommen eingestuft zu werden, benötigen wir Ihren Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres, damit Sie ggf. einen Antrag auf ermäßigte Gebühren bei der Stadt Nördlingen stellen können. Der Bescheid muss zum Buchungsgespräch mitgebracht werden, ansonsten wird der Höchstsatz berechnet. Bei Nichtvorlage des Bescheides oder bei einem Jahresverdienst über 70.000 € entfällt die Geschwisterermäßigung. 

Bitte beachten Sie:
Die Mittagsbetreuung mit 70,-- € sowie das Getränkegeld von 2,50 € müssen zusätzlich bezahlt werden.
Noch einige wichtige Hinweise:

Der Vertrag endet nach der 4. Klasse, jeweils zum 31.08. des jeweiligen Jahres. 
D. h. der Monat August ist daher beitragspflichtig.